
Verifizierung im Emissionshandel
Im Rahmen der Berichterstattung für den Emissionshandel müssen viele Hersteller keramischer Produkte zu Beginn jeden Jahres einen Emissionsbericht nach TEHG (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz) und einen Zuteilungsdatenbericht abgeben.
Ab 1.1.2021 (Abgabetermin 31.7.2022) müssen darüber hinaus Inverkehrbringer von Brenn- und Kraftstoffen jährlich einen Emissionsbericht nach BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) abgeben.
In diesen Zusammenhängen können wir Ihnen folgende Dienstleistungen anbieten:
- Die zwingend vorgeschriebene Verifizierung von Dokumenten wie z.B. Emissionsberichten und Zuteilungsdatenberichten nach TEHG
oder
- Beratung bei der Erstellung der für den Emissionshandel notwendigen Dokumente
Unsere Auditoren arbeiten seit fast 20 Jahren auf diesem Gebiet. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen.
Energiemanagement (EnMS)
Eine der wichtigsten Aufgaben eines wirtschaftlich effektiv arbeitenden Unternehmens ist der effiziente Einsatz seiner Ressourcen. Hierzu gehört, insbesondere für die Keramikindustrie, der effektive Einsatz aller Energieträger mit dem Ziel, Kosten für das Unternehmen zu reduzieren. Um dieses Ziel zu verwirklichen, bedarf es mehr und mehr eines Energiemanagementsystems (EnMS), welches das Unternehmen als Ganzes betrachtet.
Bei der Einführung bzw. Umsetzung, auch von Teilbereichen des EnMS, wie die zeitaufwendige Dokumentation, Messungen von Energieströmen, energetische Bewertungen usw. können wir Ihnen unsere Leistungen anbieten. Dabei legen wir besonderen Wert auf die wirtschaftlich sinnvolle Einsparung von Energieressourcen.
Erstellung von CSR-Berichten
Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio.€ sind seit 01.01.2017 gemäß EU-Richtlinie 2014/95/EU verpflichtet, einen CSR-Bericht (Corperate Social Responsibility) zu erstellen und zu veröffentlichen. In diesem Bericht zur sozialen Unternehmensverantwortung sind Aussagen zu Auswirkungen der Geschäftstätigkeit hinsichtlich mehrerer Aspekte zu machen, wie zum Beispiel:
- Luftverschmutzung, Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, erneuerbare Energien
- Arbeitsbedingungen, Sicherheit, Gesundheit, Geschlechtergleichstellung
- Dialog mit lokalen Gemeinschaften, Verletzung von Menschenrechten, Bekämpfung von Korruption
Das Keramikinstitut bietet Unterstützung bei der Erstellung von CSR-Berichten an. Die Auftraggeber aus der keramischen Industrie profitieren dabei von der Fachkenntnis der Berater zum keramischen Prozess in Kombination mit dem notwendigen Know-how zur Berichterstellung.
Ausführung von Emissionsmessungen
Betreiber von Anlagen sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Anlagen auf Emissionsgrenzwerte zu überprüfen. Nach der neuesten, aktualisierten Fassung des BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) vom Juli 2017 und TA Luft vom Juli 2002 beträgt die Frist für wiederkehrende Prüfungen weiterhin 3 Jahre. Nach Veranlassung der zuständigen Behörde besteht alternativ die Möglichkeit einer kontinuierlichen Messung.
Das Keramikinstitut arbeitet nach DIN EN ISO/IEC17025 mit einer akkreditierten Messstelle (§§ 26, 28 und 29b BImSchG) zusammen, um Ihnen sowohl qualitativ als auch quantitativ zuverlässige Ergebnisse für die wiederkehrenden Messungen von Luftverunreinigungen zu liefern. Durch die Bündelung der Kompetenzen können wir neben der Durchführung der Messungen zusätzlich unser keramisches Know-how mit einbringen. Für auftretende Fragen können Sie uns gerne kontaktieren. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Beratung zum sicheren Umgang mit großen Flüssigkeitsmengen mit Umweltgefährdung im Unternehmen
Im Zusammenhang mit Novellierungen wasserrechtlicher Vorschriften kommt es zu neuen Regelungen bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Davon können auch Unternehmen der keramischen Industrie betroffen sein. Neben dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haben sich wichtige Änderungen in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ergeben, die in der zukünftigen Arbeit berücksichtigt werden müssen. Folgende Aspekte sind durch das Unternehmen zu beleuchten:
- Einsatz wassergefährdender Stoffe im Unternehmen
- Einstufung von Stoffen in Wassergefährdungsklassen (WGK) einschließlich Nachweis
- Beschaffenheit von Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln sowie zum Verwenden wassergefährdender Stoffe
- Welche Anlagenteile sind betroffen? Gehören sie zum Unternehmen? Anlagendokumentation
- Bestandsschutz, Übergangsregelungen
Das Keramikinstitut bietet Unterstützung bei der Überprüfung der Einhaltung der geltenden Vorschriften an. Die Auftraggeber aus der keramischen Industrie profitieren dabei von der Fachkenntnis der Berater zum keramischen Prozess in Kombination mit dem notwendigen Know-how zur Überprüfung der Anlagen, zur Realisierung von notwendigen Maßnahmen und zur Erstellung der erforderlichen Unterlagen.